Recht / Beitrag / Stand 22.9.2026
Ist unser KI-Assistent ein Hochrisikosystem? Die KI-Verordnung für Verwaltungen
Welche Pflichten aus der KI-Verordnung treffen eine Kommune, und ab wann?
Die Frage wird in jeder zweiten Sitzung gestellt, und sie hat zwei Antworten: eine für den Assistenten, mit dem Beschäftigte Texte schreiben, und eine für das System, das an einer Leistungsentscheidung mitwirkt. Nur das zweite ist Hochrisiko.
Die vier Rollen, und welche Sie haben
Die Verordnung verteilt Pflichten nach Rolle. Für Verwaltungen sind zwei wichtig:
| Rolle | Wann Sie das sind | Kernpflichten |
|---|---|---|
| Betreiber (Art. 26) | Sie setzen ein System ein, das jemand anders anbietet | Einsatz nach Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht durch befähigte Personen, Protokolle aufbewahren, Beschäftigtenvertretung informieren, betroffene Personen informieren |
| Anbieter (Art. 16) | Sie stellen ein System unter eigenem Namen bereit, ändern seinen Zweck oder verändern es wesentlich | Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung |
Die Grenze ist praktisch relevant: Wer einen eingekauften Assistenten mit eigenem Namen, eigener Wissensbasis und eigenem Zweck ausrollt, kann in die Anbieterrolle rutschen. Das sollte vor der Beschaffung geklärt und im Vertrag festgehalten werden.
Wann ein System Hochrisiko ist
Maßgeblich ist Art. 6 Abs. 2 zusammen mit Anhang III. Für Verwaltungen sind vor allem einschlägig:
| Anhang III | Bereich | Beispiel aus der Kommune |
|---|---|---|
| Nr. 5 Buchst. a | Bewertung des Anspruchs auf grundlegende öffentliche Leistungen, deren Gewährung, Kürzung, Widerruf | Anspruchsprüfung Wohngeld, Sozialhilfe, Eingliederungshilfe |
| Nr. 5 Buchst. b | Bonitätsbewertung natürlicher Personen | Prüfung der Leistungsfähigkeit bei Stundung |
| Nr. 5 Buchst. d | Bewertung und Einstufung von Notrufen, Priorisierung von Einsätzen | Leitstelle, Rettungsdienst |
| Nr. 4 | Beschäftigung: Auswahl, Beförderung, Kündigung, Aufgabenzuweisung | Bewerbermanagement mit Vorauswahl |
| Nr. 8 Buchst. a | Unterstützung von Justizbehörden bei der Rechtsauslegung und Sachverhaltsermittlung | nicht kommunal, aber für Rechtsämter ein Signal |
Nicht in Anhang III steht, was den Alltag der meisten Häuser ausmacht: Texte entwerfen, Sitzungen zusammenfassen, Posteingang sortieren, in Dokumenten suchen, Übersetzungen. Diese Anwendungen sind keine Hochrisikosysteme.
Art. 6 Abs. 3 enthält zudem eine Ausnahme: Ein System, das nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, das Ergebnis einer menschlichen Tätigkeit lediglich verbessert oder Entscheidungsmuster vorbereitet, ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen, gilt trotz Anhang III nicht als Hochrisiko. Wer sich darauf stützt, muss das dokumentieren. Eine Vollständigkeitsprüfung mit Nachforderungsliste ist genau dieser Fall, eine Anspruchsprüfung mit Entscheidungsvorschlag eher nicht.
Die Termine, mit dem Digital Omnibus
Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 24. Juli 2026 und am 27. Juli 2026 in Kraft getreten, hat die Termine für Hochrisikosysteme verschoben. Alles andere bleibt.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5) und KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance, Sanktionen |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten (Art. 50): Kennzeichnung von Interaktion, synthetischen Inhalten, Emotionserkennung |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für eigenständige Hochrisikosysteme nach Anhang III (vorher: 2. August 2026) |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I |
Für eine Kommune heißt das: Der Zeitdruck liegt 2026 nicht bei Anhang III, sondern bei zwei Pflichten, die viele übersehen.
Die zwei Pflichten, die heute schon gelten
KI-Kompetenz (Art. 4). Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, bemessen nach technischen Kenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und Einsatzkontext. Es gibt keine vorgeschriebene Stundenzahl und kein Zertifikat. Was in Prüfungen trägt: eine dokumentierte Schulung vor der Freischaltung, eine Handreichung mit Grenzen des Systems, eine benannte Ansprechperson. Diese Pflicht gilt für den harmlosen Textassistenten genauso wie für das Fachsystem.
Transparenz (Art. 50). Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erfahren, sofern es nicht offensichtlich ist. Für einen Bürgerchatbot auf der Website heißt das: ein Hinweis, bevor die erste Antwort kommt. Für KI-erzeugte oder bearbeitete Bilder, Audio- und Videoinhalte gilt eine Kennzeichnungspflicht in maschinenlesbarer Form.
Der Fehlschluss, der teuer wird
Ein System kann vollständig KI-VO-konform sein und trotzdem in einem rechtswidrigen Verfahren eingesetzt werden. Die KI-Verordnung ist Produktrecht. Das Verwaltungsverfahrensrecht gilt daneben unverändert weiter: § 35a VwVfG begrenzt die Vollautomatisierung, § 24 VwVfG verlangt Amtsermittlung, Art. 22 DSGVO schützt vor rein automatisierten Entscheidungen. Wer nur die Konformitätserklärung des Anbieters prüft, hat die kleinere Hälfte geprüft. Die Systematik dazu steht unter Vollautomatisierung.
Was eine Verwaltung 2026 tun sollte
- Bestandsliste. Welche KI-Systeme laufen im Haus, wer ist Anbieter, wer Betreiber, welcher Zweck? Auch Schatten-KI erfassen, siehe Reifegrad.
- Einstufung je System. Anhang III einschlägig? Wenn ja, greift Art. 6 Abs. 3? Ergebnis mit Begründung dokumentieren.
- KI-Kompetenz nachweisen. Schulungskonzept, Teilnahmeliste, Handreichung.
- Transparenz umsetzen. Hinweise an allen Stellen mit Außenkontakt.
- Verträge prüfen. Wer trägt die Anbieterrolle, wer liefert die technische Dokumentation, wer haftet bei Einstufungsfehlern?
- Zeit nutzen. Die verschobene Frist ist kein Freibrief, sondern die Gelegenheit, Protokollierung, menschliche Aufsicht und Fundstellen jetzt einzubauen, statt sie 2027 nachzurüsten.
Für Fragen zur nationalen Umsetzung ist der KI-Servicedesk der Bundesnetzagentur die Anlaufstelle.
Kurz gefragt
Ist ein interner Chatassistent für Beschäftigte Hochrisiko?
In der Regel nein. Texte zusammenfassen, übersetzen oder Entwürfe schreiben fällt nicht unter Anhang III, solange das Ergebnis nicht über den Zugang zu Leistungen entscheidet. Die Transparenzpflicht nach Art. 50 und die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 gelten trotzdem.
Ab wann gelten die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III?
Ab dem 2. Dezember 2027. Die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, veröffentlicht am 24. Juli 2026, hat den ursprünglichen Termin 2. August 2026 verschoben. Für KI in regulierten Produkten nach Anhang I gilt der 2. August 2028.
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 konkret?
Anbieter und Betreiber müssen dafür sorgen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt, gemessen an Vorkenntnissen, Einsatzzweck und betroffenen Personen. Für eine Kommune heißt das: Schulung vor Freischaltung, dokumentiert. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025.
Muss ein Bürgerchatbot gekennzeichnet werden?
Ja. Art. 50 Abs. 1 verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, sofern das nicht offensichtlich ist. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.
Ist die Kommune Anbieter oder Betreiber?
Betreiber, wenn sie ein fremdes System unter der Verantwortung des Herstellers einsetzt. Anbieter wird sie, wenn sie das System unter eigenem Namen oder eigener Marke bereitstellt, den Zweck ändert oder es wesentlich verändert. Der Unterschied entscheidet über den Umfang der Pflichten.
Rechtsgrundlagen
| Norm | Fassung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 KI-Kompetenz | gilt seit 02.02.2025 | EUR-Lex |
| Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 5 Buchst. a KI-VO (Zugang zu grundlegenden öffentlichen Diensten und Leistungen) | Pflichten ab 02.12.2027 | EUR-Lex |
| Art. 26 KI-VO (Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen) | Pflichten ab 02.12.2027 | EUR-Lex |
| Art. 50 KI-VO (Transparenzpflichten) | gilt seit 02.08.2026 | EUR-Lex |
| Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI) | vom 08.07.2026, Amtsblatt 24.07.2026, in Kraft 27.07.2026 | EUR-Lex |
| § 35a VwVfG (vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes) | in Kraft seit 01.01.2017 | gesetze-im-internet.de |
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Quellen
- KI-Verordnung, konsolidierter Text bei EUR-Lex
- Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 bei EUR-Lex , verschiebt die Anwendungstermine für Hochrisiko-Systeme
- KI-Servicedesk der Bundesnetzagentur, Ziele und Zeitplan , nationale Anlaufstelle für Fragen zur KI-Verordnung
- AI Act Explorer, Artikel- und Anhangsuche , nicht amtlich, aber für die Suche nach Artikeln praktisch